
Bau- und Architektenrecht
Ahlers & Vogel bearbeitet das öffentliche und private Baurecht sowie alle damit verbundenen Rechtsfragen – von A wie Ausschreibung bis Z wie Zuschlag. Dabei beschränkt sich unsere Beratung nicht allein auf unsere Standorte Bremen und Hamburg. Je nach Bedarf betreuen wir Bauprojekte bundesweit und auch im Ausland.
Zu unseren Mandanten gehören deshalb neben dem Mittelstand international operierende Baukonzerne sowie öffentliche Auftraggeber und private Investoren. Entsprechend breit gefächert ist das Spektrum der Bauvorhaben, die wir begleiten. Es reicht von Hotelanlagen, Einkaufs- und Veranstaltungszentren, Ein- und Mehrfamilienhäusern bis hin zu Brücken, Sperrwerken, Hafenanlagen, Kraftwerken, Autobahnen, Bahntrassen oder Motorsportanlagen.
Kaum ein Rechtsgebiet ist so konfliktträchtig wie das Architektenrecht. Obwohl die Architektenleistungen weniger als 10 % der bauwirtschaftlichen Gesamtleistung ausmachen, betrifft nahezu jeder vierte Rechtstreit mit baurechtlichem Hintergrund diese Materie. Ursachen hierfür sind eine nur schwer zu durchschauende Gemengelage aus unklaren rechtlichen Grundlagen und einer sich rasch ändernden und nicht selten widersprüchlichen höchstrichterlichen Rechtsprechung. Die Schwierigkeiten beginnen bereits bei der Vereinbarung der Vergütung. Die Privatautonomie der Parteien ist hier durch die Bestimmungen der HOAI wesentlich eingeschränkt. Zur Akquise von Aufträgen sind viele Architekten bereit, ihre Leistungen unterhalb der in der HOAI vorgesehenen Sätze zu erbringen. Derartige vertragliche Vereinbarungen sind oftmals unwirksam. Eine unklare Vertragslage ist die Folge. Zukünftigen Auseinandersetzungen ist der Boden bereitet. Ein sich ständig erweiternder Pflichtenkreis des Architekten sowie die meist ungeklärte Frage, ob der Architekt für den Bauherrn rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben berechtigt ist, können bei der Vertragsdurchführung zu Unstimmigkeiten führen.
Wir sind für Architekten und Auftraggeber bereits bei der Vertragsgestaltung tätig, um eine verlässliche Grundlage für eine konstruktive Durchführung des Bauvorhabens zu schaffen. Selbstverständlich sind wir daneben sowohl Auftraggebern als auch Architekten behilflich, wenn es darum geht, ihre Ansprüche durchzusetzen. Dabei wird es dem Auftraggeber zumeist um die Verfolgung seiner Gewährleistungsansprüche wegen bestehender Planungsfehler oder Versäumnisse bei der Bauüberwachung gehen, während es dem Architekten nicht selten Schwierigkeiten bereitet, sein Honorar zu realisieren oder sich gegen Urheberrechtsverletzungen zur Wehr zu setzen.
Wir stehen Ihnen an jedem unserer Standorte mit kompetenten Ansprechpartnern zur Verfügung. Neben speziellen Rechtskenntnissen dürfen Sie dabei auch das für diese Materie und das gesamte Baurecht unerlässliche Verständnis für komplexe technische Zusammenhänge voraussetzen.