Tätigkeitsbereiche

Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht

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Das Wirtschaftsleben wird in vielen Facetten durch das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht kontrolliert. Insbesondere Geschäftsführer und leitende Angestellte der Unternehmen stehen schnell im Fokus der Ermittlungsbehörden und Strafgerichte. Die strafrechtlichen und -prozessualen Risiken von Menschen und Unternehmen, die weit davon entfernt sind, mit der „gewöhnlichen“ Kriminalität in Verbindung gebracht zu werden, steigen durch immer komplexere wirtschaftliche Abläufe, aber auch aufgrund technischer Neuerungen.

Die Minimierung und Beherrschung solcher Risken sind das Ziel eines Compliance Management Systems – auch für mittelständische Unternehmen. Bei der Implementierung stehen Ihnen unsere Experten beratend zur Seite.

Für den Fall, dass bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, arbeiten wir mit Ihnen daran, dieses schnell und möglichst ohne Schaden für Sie und das Unternehmen zu einem Abschluss zu bringen.

Einen Schwerpunkt bildet der sensible Bereich des Steuerstrafrechts mit der Vertretung und Beratung unserer Mandanten gegenüber Finanzbehörden und vor den Straf- und Finanzgerichten. Dabei können wir auf unsere jahrzehntelange Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerrechts und der Expertise unserer Fachanwälte für Steuerrecht zurückgreifen. Auch das übrige Wirtschaftsstrafrecht sowie das Kartellrecht werden abgedeckt.

Daneben betreuen wir die vielfältigen sich aus der wirtschaftlichen Tätigkeit unserer Mandanten ergebenden Themen in Verbindung mit umwelt- und abfallstrafrechtlichen Ermittlungen (beispielsweise im Rahmen von Schiffsunfällen), Arbeits- und Sozialrecht (beispielsweise bei der sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfung), Korruption (beispielsweise im Vergabeverfahren) und dem Insolvenzstrafrecht (beispielsweise Insolvenzverschleppung).

Unsere Anwälte in diesem Tätigkeitsbereich