Arbeitsrecht

Die Relevanz von AGB und Rechtswahlklauseln im internationalen Arbeitsrecht

Der Schutz des Arbeitnehmers im internationalen Kontext

Das Arbeitsrecht hat den Schutz des Arbeitnehmers stets im Fokus. Die jüngsten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts bestätigen die Bedeutung der AGB-Kontrolle in Arbeitsverträgen, selbst wenn eine andere Rechtswahl getroffen wurde. Dies ist ein wesentlicher Aspekt, den Arbeitgeber im internationalen Kontext berücksichtigen müssen.

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Am 23. Januar 2024 fällte das Bundesarbeitsgericht ein Urteil (9 AZR 115/23), das die Landschaft des Arbeitsrechts stark prägen wird. Es wurde entschieden, dass Formulararbeitsverträge einer AGB-Kontrolle unterliegen, auch wenn eine andere Rechtswahl getroffen wurde. Dies gilt insbesondere, wenn ohne die Rechtswahl deutsches Recht anzuwenden wäre.

Der Fall

Ein deutscher Flugkapitän, beschäftigt bei einer irischen Fluggesellschaft, sollte bei Kündigung innerhalb von fünf Jahren Schulungskosten zurückzahlen. Das Gericht erklärte die Rückzahlungsklausel für unwirksam, da sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt.

Die Rolle der Rechtswahlklauseln

Rechtswahlklauseln sind ein gängiges Instrument in internationalen Verträgen. Sie müssen jedoch bestimmten Anforderungen genügen:

  • Vereinbarkeit mit zwingendem Recht: Die gewählte Rechtsordnung darf nicht zu einer Umgehung von zwingenden Vorschriften führen.
  • Transparenz: Klauseln müssen klar und verständlich sein.
  • Angemessenheit: Die Rechtswahl darf nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung führen.

Der Günstigkeitsvergleich dient dazu, den Schutz des Arbeitnehmers zu gewährleisten, indem das gewählte Vertragsstatut durch die Heranziehung des objektiven Vertragsstatuts korrigiert wird, wenn dieses für den Arbeitnehmer günstiger ist.

Es erfolgt ein objektiver Sachgruppenvergleich der fraglichen Rechtsordnungen, um zu bestimmen, welche Regelungen für den Arbeitnehmer günstiger sind.

Der Vergleich erstreckt sich auf zwingende Bestimmungen des objektiv anwendbaren Rechts, die dem Arbeitnehmer Schutz gewähren, und vergleicht diese mit den Bestimmungen der von den Parteien gewählten Rechtsordnung.

Wenn eine den Arbeitnehmer belastende Vertragsklausel nach dem objektiven Recht unwirksam ist, erübrigt sich ein Vergleich, da das Schutzniveau des Art. 8 Abs. 1 Satz 2 ROM-I nicht unterschritten werden darf.

Dies gilt nach dem BAG nun für das deutsche AGB-Recht.

Warum sind AGB nach Auffassung des BAG unabdingbares Recht?

AGB gelten als unabdingbares Recht, weil sie:

  • Schutzfunktion: Sie schützen vor unfairen Bedingungen.
  • Ausgleich von Verhandlungsmacht: Sie gleichen das Ungleichgewicht zwischen den Vertragsparteien aus.
  • Rechtssicherheit: Sie schaffen klare Rahmenbedingungen für Verträge.

Fazit

Arbeitgeber müssen bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen sorgfältig vorgehen und sicherstellen, dass Rechtswahlklauseln und AGB den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Eine sorgfältige Prüfung und Anpassung bestehender Verträge kann helfen, rechtliche Risiken zu minimieren und den Schutz des Arbeitnehmers zu gewährleisten.

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