Unternehmens-und-Gesellschaftsrecht

Update: Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie

In unserem JusLetter „Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie“ haben wir im März 2020 das durch Bundestag und Bundesrat verabschiedete Maßnahmenpaket zur Abmilderung der uns auch weiterhin beschäftigenden COVID-19-Pandemie vorgestellt. Die Maßnahmen auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts waren zunächst bis zum 31. Dezember 2020 befristet.

Durch Verordnung des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz ist die Geltung dieser Maßnahmen nunmehr bis zum 31. Dezember 2021 verlängert worden. So können beispielsweise auch im Laufe des kommenden Jahres Gesellschafterbeschlüsse in der GmbH auf schriftlichem Wege gefasst werden, selbst wenn nicht alle Gesellschafter mit diesem Vorgehen einverstanden sind.

Von der Verlängerung ausgenommen sind jedoch ausdrücklich die Maßnahmen, welche die Wohnungseigentümergemeinschaft betreffen. Mit Ablauf des 31. Dezember 2020 gelten insoweit wieder die bekannten Regelungen des Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht.

Sollten Sie Fragen zu dem Maßnahmenpaket haben, sprechen Sie unsere Experten aus dem Unternehmens- und Gesellschaftsrecht und dem Immobilienwirtschaftsrecht jederzeit gern direkt an.