Tätigkeitsbereiche

Medizinrecht

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Das Medizinrecht umfasst sämtliche Rechtsnormen, die für Ärzte und Ärztinnen und ihre Berufstätigkeit bindend sind. Dabei handelt es sich keineswegs um ein in sich geschlossenes Rechtssystem des Gesetzgebers – wenngleich einzelne Gesetze und Satzungen für diese Berufsgruppe erlassen wurden. Vielmehr enthalten auch die Zivil-, Straf-, Sozial- und Verfahrensgesetze verstreut Vorschriften, die sich im Besonderen an den Arzt und die Ärztin richten. Ferner sind bei der Gründung oder auch bei der Auseinandersetzung von Praxen fundierte steuer- und gesellschaftsrechtliche Kenntnisse unabdingbar. Zunehmende Bedeutung erlangt für Arzt und die Ärztin und Krankenhaus auch die Frage nach einer zulässigen Werbung für das eigene Leistungsspektrum. Hier greifen die Regelungen des Berufsrechts, des Heilmittelwerbegesetzes und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ineinander.

Ahlers-und-Vogel-Rechtsanwälte im Austausch

Ahlers & Vogel deckt diverse für Mediziner und Medizinerinnen relevanten Rechtsbereiche ab. Aufgrund jahrelanger ständiger Vertretung und Beratung mehrerer großer Krankenhäuser, privater Krankenhausbetreiber sowie einer Vielzahl niedergelassener Ärzte und Ärztinnen verfügen wir hier über besondere Erfahrungen.

Unsere Spezialgebiete finden Sie im Einzelnen in der Auswahl auf der linken Seite.

Das Arzthaftungsrecht ist in den §§ 630 a – 630 h BGB geregelt. Ausgeformt wird es maßgeblich durch die obergerichtliche Rechtsprechung – in Schadensersatzprozessen um sogenannte ärztliche „Kunstfehler“. Die Anzahl solcher Prozesse nimmt stetig zu und produziert eine Fülle richtungsweisender Entscheidungen des Bundesgerichtshofes sowie der Oberlandesgerichte. Die Grundlage einer kompetenten und erfolgreichen Handhabung der Arzthaftung sind für uns deshalb umfassende Informationen über den aktuellen Stand der Rechtsprechung. Darüber hinaus verfügen unsere Anwälte und Anwältinnen nicht nur über juristisches Fachwissen, sondern auch über die Fähigkeit, sich schnell und tief in komplexe medizinische Sachverhalte und Fragestellungen einzuarbeiten.

Das Berufsrecht der Ärzte und Zahnärzte hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Dazu haben nicht nur die Rechtsprechung (z. B. Lockerung des strikten Werbeverbots), sondern auch Gesetz- und Satzungsgeber beigetragen. Als Folge des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) hat der 107. Deutsche Ärztetag die Musterberufsordnung 2004 erheblich modifiziert – insbesondere im Hinblick auf die beruflichen Rahmenbedingungen ärztlicher Tätigkeit. Viele dieser Neuerungen verlangen juristische Fachkenntnisse und weitreichende Erfahrungen. Ahlers & Vogel bietet Ärzten und Zahnärzten beides – selbstverständlich auch in allen klassischen Fragen. Diese betreffen u. a. die berufsrechtliche Praxis vom Studium der Medizin, den Erwerb und Verlust der Approbation, die Pflicht zur Weiterbildung oder einzelne Berufspflichten.

Das Vertragsarztrecht (früher „Kassenarztrecht“) gehört aufgrund der fast unübersehbaren Fülle von Reformgesetzen und der Vielzahl von Rechtsnormen (Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien) zu den besonders schwierigen Rechtsgebieten. Gleichzeitig ist gerade hier Rechtssicherheit für die meisten niedergelassenen Ärzte von existenzieller Bedeutung – etwa im Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Erhalt oder der Übertragung eines Vertragsarztsitzes und/oder eines Versorgungsauftrages auf einen Praxisnachfolger.

Eine Schnittstelle zwischen dem klassischen Medizinrecht und dem Gesellschaftsrecht bildet die Gründung von sogenannten Berufsausübungsgemeinschaften (früher Gemeinschaftspraxen). Nach ihrer Rechtsform handelt es sich hierbei um Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Partnerschaftsgesellschaften. Aufgrund einer Vielzahl berufsrechtlicher und vertragsärztlicher Regularien der berufsständischen Kammern und Kassenärztlichen Vereinigungen unterscheiden sich die Gemeinschaftspraxisverträge jedoch erheblich von den herkömmlichen (Standard-)Gesellschaftsverträgen. Dies verlangt einen Berater, der jedes Detail kennt. Auf Basis unserer langjährigen Erfahrung begleiten wir Sie auf dem Weg zur Gründung Ihrer Berufsausübungsgemeinschaft. Ebenso beraten wir Sie bei der rechtlichen Auseinandersetzung einer bestehenden Gemeinschaftspraxis.

Das Medizinische Versorgungszentrum, kurz MVZ, ist neben der Integrierten Versorgung eine der wesentlichen strukturellen Neuerungen, die das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) 2004 mit sich gebracht hat. Dabei handelt es sich um eine Organisationsform gemeinschaftlicher Berufsausübung, die viele Gestaltungsmöglichkeiten bietet.

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