Tätigkeitsbereiche

Arbeitsrecht

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Das Arbeitsrecht regelt sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden sowie deren Vertretungsorganen. Die Problemfelder in diesem Bereich sind nicht nur enorm vielfältig, sondern voller Hürden und Unwägbarkeiten. So trifft der Gesetzgebende ständig neue Regelungen, die immer weniger aufeinander abgestimmt sind. Hinzu kommt, dass sich der Wirtschaftsstandort Deutschland immer schneller verändert – durch die Globalisierung, den wachsenden Einfluss der Europäischen Union und nicht zuletzt durch die „hausgemachten“ Krisen am Arbeitsmarkt.

Wir begegnen diesen hohen Anforderungen mit konsequenter Spezialisierung und dem Erwerb von Fachanwaltstiteln. Denn nur besondere Kompetenz und Erfahrung können heute verhindern, dass das Arbeitsrecht zum Stolperstein gerät.

Umstrukturierungen von Unternehmen werfen nicht nur eine Reihe von gesellschaftsrechtlichen Fragen auf, sondern bedürfen immer auch der arbeitsrechtlichen Begleitung, um ein optimales wirtschaftliches Ergebnis zu erzielen – sei es bei Privatisierung, Outsourcing oder einer anderen Form der Umwandlung bis hin zur Stilllegung oder zum Betriebsübergang. Besonders gilt dies natürlich in der Krise. In jedem Fall beraten wir Sie umfassend und kompetent über die arbeitsrechtlichen Konsequenzen und Möglichkeiten – in enger Abstimmung mit unseren gesellschaftsrechtlichen Spezialisten.

Einen weiteren Schwerpunkt unserer Beratung bildet die Beendigung von Arbeits- und sonstigen Dienstverhältnissen, wie beispielsweise von Geschäftsführenden und Vorständen, Handelsvertretenden und freien Mitarbeitenden. Dazu gehört insbesondere die Klärung der damit im Zusammenhang stehenden steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen. In erster Linie vertreten wir Arbeitgebende, zählen aber auch Arbeitnehmende zu unserer Klientel, allein schon, um uns einen weiten Blickwinkel zu erhalten.

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen beginnt beim Vertragsabschluss. Der Rahmen für die Gestaltung eines „passenden“ Arbeitsvertrages ist durch das in Deutschland vorherrschende Arbeitnehmerschutzrecht eng gesteckt. Es wird bestimmt von einem strengen Kündigungsschutzgesetz, der begrenzten Möglichkeit des Abschlusses von befristeten Arbeitsverträgen und weiteren komplizierten Regelungen wie beispielsweise zur Altersteilzeit. All das erfordert Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung und ein hohes Maß an Fachwissen. Beides bringen wir ein, um Arbeits- und Dienstverträge zu gestalten, die nicht nur Ihren Wünschen entsprechen, sondern Ihnen auch die notwendige Rechtssicherheit geben.

Auch das kollektive Arbeitsrecht verlangt immer mehr nach umfassender anwaltlicher Betreuung. Eine Vielzahl von Faktoren ist dafür verantwortlich: die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes, die stärkere Verlagerung kollektiver Regelungen vom Flächentarif in die Betriebe sowie ein härter werdender Kampf zwischen Arbeitgebenden und -nehmenden. Dem durch wirtschaftliche Zwänge hervorgerufenen Wunsch der Arbeitgebenden nach mehr Flexibilisierung und Kostensenkung steht immer offensiver das Interesse der Arbeitnehmenden an Besitzstandswahrung entgegen. Mit unseren umfassenden Fachkenntnissen – insbesondere auch für den Bereich des öffentlichen Dienstes – tragen wir zu rechtssicheren Lösungen bei. Wir unterstützen Sie u. a. beim Abschluss von Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, Tarifverträgen, bei Sozialplan- und/oder Interessenausgleichsverhandlungen sowie selbstverständlich auch in Einigungsstellen- und Beschlussverfahren.

Um Streitfälle zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen, braucht es mehr als hohe Sachkompetenz. Ebenso wichtig sind sicheres Auftreten und Verhandlungsgeschick. Mit diesen Eigenschaften vertreten wir Sie vor allen Schlichtungsstellen, allen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht. Natürlich gilt dies auch für alle Zivilgerichte mit Ausnahme des BGH.

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