Tätigkeitsbereiche

Erb- und Familienrecht

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Ahlers-und-Vogel-Rechtsanwälte im Austausch

Ahlers & Vogel berät Unternehmer und Privatpersonen umfassend in allen Bereichen des Erbrechts und der Unternehmensnachfolge. Die Strukturierung und Weitergabe von Privatvermögen an die nächste Generation sowie die Nachfolgegestaltung in Familienunternehmen stellen einen Schwerpunkt der Beratungspraxis dar. Hierbei gilt dem vielschichtigen Zusammenspiel von Gesellschafts-, Erb-, Familien- und Steuerrecht höchstes Augenmerk, um sicherzustellen, dass für unseren Mandanten eine optimierte erbrechtliche Struktur geschaffen wird.

Bei der steuerrechtlichen Strukturierung der Nachfolge arbeiten wir eng mit den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern unserer Mandanten zusammen.

Ferner beraten wir in erbrechtlichen Auseinandersetzungen wie z. B. der Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen sowie bei der Erbauseinandersetzung.

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse derjenigen Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.

Die Ehe ist schon lange kein Vertrag mehr auf Lebenszeit. Ihnen stellen sich Fragen nach einem Ehevertrag oder nach einer Scheidungsfolgenvereinbarung; was geschieht mit gemeinsamen Immobilien und Vermögenswerten? Vorrangig diese sowie auch Fragen des Unterhalts und des Zugewinnausgleichs sind nach der Trennung von Bedeutung – oft schon vor einer Scheidung. Regelmäßig muss die finanzielle Existenz sichergestellt werden. Im Falle gemeinsamer Kinder sind selbstverständlich auch deren Rechte zu wahren im Hinblick auf die elterliche Sorge, die Aufenthaltsbestimmung, den Umgang und den Unterhalt.

Anwältinnen im Gespräch
Ahlers-und-Vogel-Rechtsanwälte im Austausch

Unser Ziel ist es, Sie so gut zu beraten, dass Sie jederzeit den Verfahrensstand verstehen und so den Überblick behalten können. Im Idealfall erreichen wir dies, indem wir bereits vor der Eheschließung eingeschaltet werden, so dass ein vorbeugender Ehevertrag hilft, Konflikte zu vermeiden. Aber auch im Falle einer Trennung mit beginnenden Konflikten bemühen wir uns in Absprache mit Ihnen immer darum, eine gütliche Regelung im Rahmen einer individuell gestalteten Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu finden, da gerichtliche Verfahren nur angestrengt werden sollten, wenn gütliche Einigungen nicht möglich oder nicht gewünscht sind. Gerade in diesem Bereich sind oft Kombinationen verschiedener Vertragstypen notwendig, die Berührungs- und Schnittpunkte zu anderen Rechtsgebieten aufweisen, wie z. B. das Erbrecht, Sachenrecht oder Gesellschaftsrecht.

Wir vertreten konsequent Ihre Anliegen bei allen Belangen und auftretenden Problemen rund um das Thema Trennung oder Scheidung. Hierzu zählen z. B. Ihre rechtliche Vertretung vor Gericht bei Scheidungsverfahren und Versorgungsausgleichsverfahren, die Wahrnehmung Ihrer Interessen im Zusammenhang mit Unterhaltsstreitigkeiten, der Regelung des Sorge- und Umgangsrechts für Ihre Kinder sowie qualifizierte anwaltliche Hilfe im Rahmen von Vermögens-auseinandersetzungen wie Zugewinnausgleich oder die Verwertung einer gemeinsamen Immobilie.

Unsere Anwälte im Bereich Erbrecht

Unsere Anwälte im Bereich Familienrecht