Tätigkeitsbereiche

Bau- und Architektenrecht

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Mit einem standortübergreifenden Team aus erfahrenen Immobilien- und Baurechtlern betreuen wir nationale und internationale Mandanten in allen Phasen der Planung und Verwirklichung ihrer Projekte sowohl im privaten als auch im öffentlichen Baurecht.

Eine interdisziplinäre Beratung insbesondere in gesellschaftsrechtlichen, arbeitsrechtlichen, vergaberechtlichen und insolvenzrechtlichen Fragestellungen ist dabei für uns ebenso selbstverständlich wie eine anwaltliche Prüfung notarieller Immobilienkaufverträge.

So begleiten wir unsere Mandanten vom Erwerb der Immobilie über die Projektentwicklung und Auftragsvergabe bis hin zum Gewährleistungsmanagement und stehen ihnen während des gesamten Lebenszyklus der Immobilie zur Seite. Hierbei pflegen wir einen kooperativen Beratungsstil mit den am Bau Beteiligten.

Manchmal lässt sich aber auch ein gerichtliches Verfahren nicht vermeiden. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen unterstützen Sie bei der Geltendmachung bzw. Abwehr von Forderungen.

Zu unseren Mandanten gehören neben mittelständisch geprägten Unternehmen international operierende Baukonzerne sowie öffentliche Auftraggeber, private Investoren und Versicherer. Entsprechend breit gefächert ist das Spektrum der Bauvorhaben, die wir begleiten. Es reicht von Hotelanlagen, Einkaufs- und Veranstaltungszentren, Ein- und Mehrfamilienhäusern bis hin zu Brücken, Sperrwerken, Hafenanlagen, Kraftwerken, Autobahnen, Bahntrassen oder Motorsportanlagen. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt besteht in der rechtlichen Betreuung von Bietergemeinschaften (BIEGEN) und Bauarbeitsgemeinschaften (ARGEN) als Schnittstelle zwischen dem Bau- bzw. Vergaberecht und dem Gesellschaftsrecht.

Gemeinsam mit unseren Mandanten entwickeln wir für das Projekt maßgeschneiderte Bau- und Architektenverträge oder prüfen die von dem Vertragspartner vorgelegten Entwürfe. In dieser Phase des Projekts gilt es, neben der Entwicklung einer rechtssicheren Vertragsgrundlage, auch bereits mögliche künftige Streitpunkte zu identifizieren und Regelungen zu treffen, die späteren Streit vermeiden.

Die Begleitung unserer Mandanten bei der Verhandlung der Verträge – sei es mit persönlicher Anwesenheit oder beratend im Hintergrund – ist dabei selbstverständlich.

Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die baubegleitende Beratung. Hier gilt es, von Beginn an die richtigen Weichen zu stellen, um die eigenen Rechte und Ansprüche zu wahren bzw. unberechtigte Forderungen des Vertragspartners abzuwehren.

Bei unserer Beratung haben wir die wirtschaftliche Perspektive stets im Blick und kennen die Erfordernisse und Abläufe auf der Baustelle. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir praktisch umsetzbare Strategien.

Wir sind für Architekten und Auftraggeber bereits bei der Vertragsgestaltung tätig, um eine verlässliche Grundlage für eine konstruktive Durchführung des Bauvorhabens zu schaffen.

Selbstverständlich sind wir daneben sowohl Auftraggebern als auch Architekten behilflich, wenn es darum geht, die jeweiligen Ansprüche durchzusetzen, beispielsweise in Gewährleistungsfragen oder bei der Geltendmachung des Honorars.

Ferner sind wir für Architekten und ihre Haftpflichtversicherer bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen tätig.

Wir beraten unsere Mandanten auch in öffentlich-rechtlicher Hinsicht in allen Aspekten von der Schaffung eines Baurechts durch Planfeststellungs- und Bebauungsplanverfahren bis hin zum Baugenehmigungsverfahren.

Weitere Schwerpunkte liegen in den Bereichen Ordnungsrecht, Natur- und Umweltschutzrecht sowie Anlagen- und Erschließungsbeitragsrecht.

Unsere Fachanwälte für Vergaberecht beraten Auftraggeber, die dem nationalen oder europäischen Vergaberecht unterliegen, in allen Phasen der Ausschreibung von Bau- und Planungsleistungen sowie bei sonstigen Beschaffungsvorgängen aller Art. Häufig beginnt die Beratung bereits bei der Konzeptionierung und geht weiter über die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen, Begleitung des Vergabeverfahrens bis hin zur Interessenvertretung in etwaigen Vergabenachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und -senaten.

Selbstverständlich beraten wir auch Bieter oder Teilnehmer an Teilnahmewettbewerben. Aus Sicht der Unternehmen werden die Vergabeunterlagen überprüft, ggfs. Bieterfragen formuliert oder Nebenangebote auf ihre Wertbarkeit hin optimiert. Zu unserem Leistungsumfang gehört ferner die Abstimmung von Vergaberügen sowie die Wahrnehmung der Bieterinteressen in vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren oder in einstweiligen Verfügungsverfahren vor den Zivilgerichten.

Unsere Anwälte in diesem Tätigkeitsbereich