Tätigkeitsbereiche

Außenhandelsrecht

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Die traditionelle Ausrichtung auf den Mittelstand hat für Ahlers & Vogel an allen Kanzleistandorten eine ganz besondere Bedeutung. In den deutschen Seehäfen und der norddeutschen Region ist das mittelständische Unternehmensgeschäft besonders stark von Außenhandelsaktivitäten geprägt.

Mit dem Abschluss von Auslandsgeschäften werden aber nicht nur Güter im- oder exportiert – man betritt auch einen anderen Rechtsraum. Wer vor unliebsamen Überraschungen sicher sein will, sollte bereits im Vorfeld alle Verträge mit Auslandsberührung jeweils möglichst rechtssicher gestalten.

Dabei können die Experten des „Team Außenhandel“ von Ahlers & Vogel in Bremen und Hamburg Sie umfassend, kompetent und praxisgerecht beraten. Wir helfen Ihnen bei allen wichtigen Themen rund um die risikoorientierte, rechtssichere Gestaltung, den Abschluss und die Abwicklung von Auslandsgeschäften einschließlich der Zahlungsabsicherung und übernehmen für Sie bei Bedarf auch gerne das Vertragsmanagement sowie die Durchsetzung von Forderungen insbesondere im Ausland.

Ahlers-und-Vogel-Rechtsanwälte im Austausch

Ahlers & Vogel ist seit 2000 Mitglied der MSI Global Alliance, einer internationalen Vereinigung unabhängiger Kanzleien von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.

Auch über MSI Global Alliance hinaus pflegt Ahlers & Vogel ein enges persönliches Netzwerk von renommierten ausländischen Korrespondenzanwälten und internationalen Institutionen, um für Sie eine etwa erforderliche Rechtsberatung im Ausland vor Ort optimal vermitteln und begleiten zu können.

sind die Grundlage der Geschäfte im Im- und Export. Große Abweichungen zwischen dem deutschen und dem ausländischen Recht machen es seit jeher schwer, einen in allen Punkten inhaltlich rechtssicheren Vertrag aufzustellen. Bereits der Vertragsabschluss selbst kann, ebenso wie die wirksame Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Auslandsgeschäft, kompliziert sein. Die richtige Vertragssprache und das Wissen um die rechtlichen Auswirkungen bestimmter Vertragsklauseln sind dann ebenso wichtig wie die Kenntnis internationaler Rechtsregeln (z.B. UN-Kaufrecht (CISG), Rom I-VO, Brüssel Ia-VO), die auf das jeweilige Geschäft anwendbar sind. So findet etwa das UN-Kaufrecht auf den größten Teil der internationalen Kaufverträge Anwendung. Deshalb ist es sehr häufig weder im Import- noch im Exportgeschäft sinnvoll, die Geltung des UN-Kaufrechts zugunsten einer (zumeist weniger transparenten) Rechtsordnung pauschal auszuschließen. Aus der Praxis wissen wir, dass dies – im Gegenteil – häufig nachteilig ist. Auch hier verfügt unser „Team Außenhandel“ über umfassende und langjährige praktische Expertise.

werden sehr häufig als Standardklauseln Vertragsbestandteil. Hierbei geht es etwa um die Verwendung internationaler standardisierter Lieferbedingungen (wie z.B. die Incoterms der Internationalen Handelskammer), um die Vereinbarung weltweit üblicher Zahlungsbedingungen (die Stellung von Akkreditiven oder Bankgarantien usw.) oder die – in ihrer Bedeutung oft unterschätzten und fehlerträchtigen – Schiedsklauseln für den Fall, dass es im Laufe des Geschäfts zu einem Rechtsstreit kommen sollte. Ahlers & Vogel berät hier in praxisorientierter Weise so, dass Sie die jeweils am besten geeignete internationale Vertragsklausel optimal für Ihre Geschäfte ein- und durchsetzen können.

sind ein wichtiges und zentrales Thema für jedes Unternehmen, welches im Bereich des Außenhandels tätig ist. Die Finanzierung umfasst alle Maßnahmen von der Beschaffung bis zur Rückzahlung der finanziellen Mittel sowie die hiermit verbundene Gestaltung von Zahlungs-, Kontroll- und Sicherungsbeziehungen zwischen Unternehmen und Kapitalgebern. Dabei sind für den reibungslosen Einsatz und die Abwicklung von Finanzierungs-, Sicherungs- und Zahlungsmitteln im Auslandsgeschäft nicht nur im Vorwege die Formulierung der passenden Vertragsklauseln, sondern auch die dafür erforderliche praktische Kenntnis von entscheidender Bedeutung. Hier kommt es beispielsweise auf die Auswahl der passenden Akkreditivbedingung im zugrunde liegenden Kaufvertrag ebenso an wie auf Erfahrungen bei Beantragung und Abwicklung eines Dokumentenakkreditivs.

führen häufig dazu, dass trotz eines guten Vertrages Forderungen im Ausland nicht realisiert werden können. Länder-, Schuldner- und Währungsrisiken müssen schon vor Vertragsschluss erkannt und analysiert werden, so dass die Risiken bis zum Vertragsabschluss auf geeignete Weise eingegrenzt oder möglichst ganz ausgeschlossen werden können. Das Außenhandelsteam von Ahlers & Vogel bietet Ihnen an, vor Vertragsabschluss alle wichtigen Aspekte des Risikomanagements im Auslandsgeschäft eingehend zu beraten und festgestellte Risiken – zusätzlich zur Vertragsgestaltung – mit einer praxisgerechten Lösung (wie etwa mit Bank- oder Versicherungsinstrumenten) auszuschließen.

im Zusammenhang mit Ausfuhrlieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerben und Lieferungen sowie grenzüberschreitenden Kettengeschäften birgt ein stetig steigendes Risikopotential in sich. Sie nimmt daher in der Beratung und Vertretung von Außenhandels- und Logistikunternehmen durch Ahlers & Vogel immer mehr Raum ein.

umfasst sämtliche Facetten des Gütertransports zu Wasser, zu Lande und in der Luft. Dazu gehören neben dem klassischen Speditions-, Land- bzw. Seefrachtrecht natürlich auch die Bereiche multimodaler Transport, Lagerhaltung, Stauerei und Umschlag sowie Logistik. Dabei ist es nicht immer einfach, den richtigen Transport für das zugrunde liegende Geschäft zu wählen und auch noch rechtssicher zu vereinbaren. Ahlers & Vogel berät hierbei nicht nur bei der Gestaltung des Transport- oder sonstigen frachtrechtlichen Vertrages und dessen Dokumenten und bietet die Unterstützung bei auftretenden Problemen während des Transportes an, sondern unterstützt natürlich auch die Abwicklung möglicher auftretender Güterschäden.

Nicht nur der Hersteller von Produkten oder Teilen derselben, auch der Importeur, der Exporteur in ein EU-Mitgliedsstaat, der Lieferant oder der sogenannte „Quasi-Hersteller“ sehen sich nicht selten Produkthaftungsansprüchen ausgesetzt, wenn durch ein fehlerhaftes Produkt Sach- und/oder Personenschaden entstanden ist. Die Kenntnis des deutschen, europäischen und internationalen Produkthaftungsrechts ist hier von Nöten, um unbegründete Ansprüche abzuwenden oder begründete zu minimieren. Dabei sind auch die Besonderheiten einer etwa bestehenden Produkthaftpflichtversicherung zu berücksichtigen. Wer erst bei Eintritt eines solchen Haftungsfalls darüber nachdenkt, riskiert, am Ende ohne Versicherungsschutz dazustehen. Die Spezialisten von Ahlers & Vogel beraten Sie auch in diesem Bereich sowohl im Vorfeld bei der Risikoanalyse und der Auswahl des Versicherungsschutzes als auch bei der Abwehr von Ansprüchen fachkundig, mit wirtschaftlichem Augenmaß und sicherem Gespür für das praktisch Sinnvolle.

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