Unternehmens-und-Gesellschaftsrecht

Kostenfreier Abruf aller Registerinhalte

Zum 01.08.2022 ist das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) in Kraft getreten. Es „dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1151 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht.“ Dieses Gesetz hat die Zielsetzung, Verfahren im Hinblick auf die Kosten und die Zeit effizienter zu gestalten.

Somit wird nun der der Abruf aller Registerinhalte aus dem Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister sowie der elektronisch verfügbaren Dokumente über das „Gemeinsame Registerportal der Länder“ (https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.xhtml) kostenfrei angeboten. Auch sind weder Registrierung oder Login zum Abruf der jeweiligen Informationen nötig. Damit können Informationen wie Gesellschaftsverträge und Gesellschafterlisten schnell und kostenlos abgerufen werden, ohne dass es der Einschaltung eines Anwalts o.ä. in Deutschland bedarf.

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