Jahreswechsel = Verjährungsfalle?

Jahreswechsel = Verjährungsfalle?

Spätestens wenn sich das Jahr dem Ende zuneigt, ist es an der Zeit, im Unternehmen eine Verjährungsprüfung durchzuführen. Gibt es Ansprüche, die zum 31. Dezember verjähren? Wir möchten Ihnen ein paar kurze Hinweise zu verjährungshemmenden Maßnahmen an die Hand geben.

Das gerichtliche Mahnverfahren ist eine schnelle, effektive und kostengünstige Art, um Ansprüche zu verfolgen und diese verbindlich feststellen zu lassen. Doch bei Mahnbescheidsanträgen zum Zwecke der Verjährungshemmung ist Vorsicht geboten. Problematisch ist, dass bei diesem standardisierten Verfahren der im Antragsformular anzugebende Anspruchsgrund in einigen Fällen nicht genau genug bezeichnet werden kann, sodass das zuständige Mahngericht den gestellten Antrag moniert. In einem solchen Fall wäre eine etwaige Hemmung der Verjährung wahrscheinlich nicht erfolgt und der Anspruch verjährt.

Ein Alternative zum Mahnverfahren könnte ein Güteantrag bei der Hamburger ÖRA, der „Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle“, sein. Denn ein dort eingereichter Güteantrag hemmt gemäß einer BGH-Entscheidung die Verjährung auch dann, wenn der Antragsteller nach der ZPO keinen Gerichtsstand in Hamburg hat. Ein zusätzlicher Pluspunkt ist, dass die Gebühren für solche Verfahren vergleichsweise moderat sind. Doch auch hier ein Wort zur Vorsicht: Ein solcher Antrag wird nach der neueren Rechtsprechung dann als rechtsmissbräuchlich (und infolgedessen nicht als verjährungshemmend) angesehen, wenn dem Antragsteller bei Stellung des Antrags bereits bekannt ist, dass es der Gegner ernstlich und endgültig ablehnt, sich zu vergleichen.

Zuletzt sei noch auf die Klage eingegangen. Diese klassische Variante der Geltendmachung ist ein sicheres Mittel, um Ansprüche vor der Verjährung zu bewahren – vorausgesetzt, die Klage ist vor Ablauf des Jahres beim zuständigen Gericht eingereicht. Sie bedarf allerdings der längeren Vorbereitung und auch schon bei ihrer Einreichung der fundierten Begründung sowie der Vorlage entsprechender Belege. Nachteile dieser Variante sind somit die intensivere Vorbereitung sowie die grundsätzlich längere Verfahrensdauer und die aktuelle Auslastung der Gerichte, so dass für die Beschreitung dieses Weges mehr Zeit eingeplant werden muss, bis der Anspruch am Ende des Tages rechtskräftig festgestellt ist.

Unsere Experten beraten und unterstützen Sie gerne individuell dabei, Ihre Ansprüche auch über den Jahreswechsel hinweg zu sichern.