Information zu COVID-19: geänderte Abläufe bei Ahlers & Vogel
- 16. März 2020
- Veröffentlicht durch: Ahlers & Vogel
- Kategorie: Unkategorisiert
Ahlers & Vogel beobachtet die aktuelle Situation und die Empfehlungen der Behörden sowie des Robert-Koch-Instituts laufend. Unser Ziel ist es, die Behörden bei der Eindämmung der Epidemie durch verantwortliches Verhalten zu unterstützen. Gleichzeitig arbeiten wir intensiv am Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und – als ebenso wichtiges Ziel – an der vollständigen Aufrechterhaltung unserer Dienstleistungen für unsere Mandanten. Gerade in diesen Zeiten ist es wichtig, dass Sie bei Bedarf zuverlässig, schnell und umfassend auf den Rechtsrat von Ahlers & Vogel zugreifen können.
Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie alle Notare stehen Ihnen wie gewohnt zur Verfügung.
Bitte beachten Sie dabei aber Folgendes:
- Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aktuell hauptsächlich auf Beratung auf schriftlichem Wege, per Telefon oder Videokonferenz zurückgreifen werden.
- Persönliche Besprechungen finden bis auf weiteres nur noch in absoluten Ausnahmefällen statt.
- Ein Gleiches gilt für Dienstreisen zu Besprechungen.
- AUSGENOMMEN sind Beurkundungstermine unserer Notare. Diese müssen in persönlicher Gegenwart des Notars und der Parteien stattfinden und werden auch weiterhin mit bestimmten Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt.
- Bitte beachten Sie bei einem Besuch unserer Kanzleiräume die Hinweise zu den erforderlichen Hygienemaßnahmen.
- Wir werden alle Mandanten, für die wir aktuell streitige Verfahren (vor Gerichten und Schiedsgerichten) betreiben, über aktuelle Entwicklungen in der Justiz (z.B. Ausfall oder Verschiebung mündlicher Verhandlungen, Ortstermine, Beweisaufnahmen mit Zeugen und Sachverständigen etc.) zeitnah informieren. Ebenso werden wir auf unserer Webseite (ahlers-vogel.de) über aktuelle Entwicklungen informieren. Sofern derartige Termine nicht durch die Gerichte vertagt werden, informieren Sie uns bitte umgehend, sofern Ihnen bestimmte Umstände bekannt werden, die eine Verschiebung erforderlich machen (z.B. die Anreise von Zeugen und Sachverständigen oder anderer Beteiligter ist nicht möglich, da Flug- und Bahnreisen erforderlich sind und/oder weil es sich um Risikopatienten handelt).
Sofern Ihrerseits Beratungsbedarf im Hinblick auf die Auswirkungen der Corona-Epidemie besteht, z.B. zu arbeits- oder vertragsrechtlichen Fragen, wenden Sie sich gern vertrauensvoll an Ihre bekannten Ansprechpartner. Wir befassen uns laufend mit den sich jetzt ergebenden Fragestellungen und helfen Ihnen gerne!
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis. Wir sind uns sicher, dass wir gemeinsam diese schwierige Zeit meistern werden!