Schiedswesen

Die sichere Vergabe von Postdienstleistungen

Wann müssen öffentliche Auftraggeber die Erbringung von Postdienstleistungen, also die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen, europaweit ausschreiben und wie ist ein solches Vergabeverfahren rechtssicher zu gestalten? Können qualitative Zuschlagskriterien gefordert werden oder ist bei der Vergabe von Postdienstleistungen nur ein reiner Preiswettbewerb möglich?

Diese Fragen beschäftigen zahlreiche Städte und Landkreise in regelmäßigen Abständen und die rechtssichere Vergabe von Postdienstleistungen stellt öffentliche Auftraggeber vor große Herausforderungen. Dies vor dem Hintergrund, dass die Deutsche Post AG als früherer Monopolist noch immer eine hervorgehobene Stellung auf dem Postdienstleistungsmarkt genießt und von Mitbewerbern oftmals eine Ungleichbehandlung gerügt wird. Da der Postdienstleistungsmarkt heiß umkämpft ist, sind Nachprüfungsverfahren in diesem Bereich keine Seltenheit und Auftraggeber müssen die Ausgestaltung ihrer Vergabeunterlagen regelmäßig vor den Vergabekammern oder Oberlandesgerichten rechtfertigen.

In der Rechtsprechung ist zudem eine Tendenz zu erkennen, die Anforderungen an die Vergabe von Postdienstleistungen und insbesondere die Ausgestaltung von Qualitätskriterien immer weiter zu verschärfen (OLG Celle, Beschluss vom 11.09.2018 – 13 Verg 4/18). Zwar muss es auch bei der Vergabe von Postdienstleistungen für Auftraggeber grundsätzlich möglich sein, qualitative Anforderungen zu formulieren und Aussagen und Nachweise zur Leistungserbringung zu verlangen. Für Bieter mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen muss dabei aber hinreichend erkennbar sein, wie sie ihr Angebot qualitativ gestalten müssen und wie sich die Inanspruchnahme anderer Dienstleister, etwa der Deutschen Post AG, auf die Wertung auswirken wird (VK Bremen, Beschluss vom 24.04.2020 – 16-VK 2/20).

Zur Vermeidung langwieriger Nachprüfungsverfahren ist es daher wichtig, dass sich öffentliche Auftraggeber bereits bei der Ausgestaltung der Vergabeunterlagen intensiv mit den speziellen Fragen, die sich bei der Vergabe von Postdienstleistungen stellen, auseinandersetzen. So werden ganz spezifische Anforderungen an die Leistungsbeschreibung und die Erstellung der Eignungs- und Zuschlagskriterien gestellt. Überdies entstehen oftmals Fragen im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Losvergabe, der Nutzung von Frankiermaschinen in Behörden und dem Umgang mit dem Infrastrukturrabatt der Deutschen Post AG. Ebenso können sich Fragen bezüglich etwaiger Laufzeitmessungen oder der Bewertung von geforderten Konzepten ergeben und auch die Realisierung einer klimaneutralen Leistungserbringung ist für Kommunen oftmals von besonderer Bedeutung. Ferner muss die Erstellung der speziellen Vertragsbedingungen rechtssicher und vorausschauend erfolgen. Dies immer vor dem Hintergrund, sämtliche Postdienstleister im Rahmen eines transparenten Wettbewerbs fair und gleich zu behandeln.

Unsere spezialisierten Rechtsanwälte für Vergaberecht verfügen über umfangreiche Erfahrungen bei der rechtssicheren Ausschreibung von Postdienstleistungen und stehen Ihnen bei der vergaberechtskonformen Ausgestaltung der Vergabeunterlagen, aber auch bei der Vertretung in Nachprüfungsverfahren, bundesweit gerne zur Verfügung.