Das neunte Paket der EU-Russland- Sanktionen
- 22. Dezember 2022
- Veröffentlicht durch: Marie-Theres Waldleben
- Kategorien: Außenhandelsrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Schifffahrts- und Transportrecht
Der europäische Rat hat ein neues, mittlerweile das neunte, Paket von Sanktionen gegen Russland als Antwort auf den Krieg zwischen Russland und der Ukraine und die völkerrechtswidrige Annexion der ukrainischen Regionen Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson beschlossen. Seit dem 17. Dezember 2022 ist es in Kraft. Es zielt darauf ab, die Import- und Exportkapazitäten Russlands weiter einzuschränken, individuelle Sanktionen sind insbesondere auf solche Personen ausgeweitet, die mit der militärischen Operation oder auch administrativ für die zunehmenden Angriffe auf die ukrainische Zivilbevölkerung und wesentliche Teile der Infrastruktur des Landes in Verbindung stehen.
Wesentliche Regeln, insbesondere für Öllieferungen
Wie wir bereits in unserem letzten Jusletter zum achten Paket ausgeführt haben, ist bei den Öltransporten, die nun überhaupt noch im Zusammenhang mit Öl aus Russland möglich sind, darauf zu achten, dass die Preisabsprachen zwischen den Parteien umfassend auch Transporteuren bekannt sind. Diese Anforderung verbindet sich mit den Maßgaben der unter den G7-Staaten, der Europäischen Union und Australien abgestimmten Ölpreisobergrenze.
Es kann nicht genügend betont werden, wie sensibel derartige Transporte insbesondere vor dem Hintergrund sind, dass es Akteure in der Öllieferindustrie gewohnt sind, mit hoher Frequenz die Öllieferungen betreffenden Verträge zu handeln, um dabei insbesondere von Preisentwicklungen an den Weltmärkten zu profitieren. Die nun bestehende Rechtslage ist in Bezug auf Öl aus Russland ein Novum und schränkt hergebrachte Handelsmechanismen und -bräuche ein. Ferner ist davon auszugehen, dass russische Akteure versuchen werden, die Ölpreisobergrenze zu umgehen. In diesem Zusammenhang stellt sich allerdings die Frage, mit welchen Geschäftspartnern dies versucht werden soll. Die Risiken, die bei einer Durchbrechung der Ölpreisobergrenze mögliche Beteiligte einzugehen hätten, sind immens angesichts der strafbewehrten Sanktionsregelungen. Ölimportierende Staaten, die weniger als andere Staaten die Verurteilung des russischen Angriffskrieges zum Ausdruck gebracht haben, profitieren von niedrigeren Ölpreisen. Für diesen Zweig russischer Deviseneinnahmen wird es daher nun spürbar zu einer Reduzierung des Volumens kommen. Als Stichtag für das Löschen von Schiffsladungen mit Rohöl aus Russland, das noch nicht den neuen Bestimmungen unterliegt und vor dem 05. Dezember 2022 erworben wurde, ist der 19. Januar 2023 benannt.
Die Regelungen sehen vor, dass der Preisobergrenzenmechanismus regelmäßiger Überprüfung unterliegt, um seine Wirksamkeit sicherzustellen. Der anvisierte Turnus beträgt zwei Monate.
Die EU ist sich bewusst, dass sie mit den auf Handel und Schifffahrt abzielenden Maßnahmen Wettbewerbsnachteile für die Schifffahrtsbranche schafft und hat sich daher zum Ziel gesetzt, bis zum 05. Februar 2023 Instrumente zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Schifffahrt weiterzuentwickeln.
Das neunte Paket der EU-Russland Sanktionen sieht neben der Beschränkung der russischen Wirtschaftskraft im Energiesektor auch Maßnahmen vor, die Zuflüsse von Mitteln in den Abbau von einer Vielzahl von Rohstoffen durch Bergbau unterbinden.
Zusätzliche EU-Ausfuhrverbote und erweitere Dienstleistungsverbote
Die bereits umfassend gestalteten Ausfuhrverbote wurden abermals ergänzt, es gelten neue Ausfuhrbeschränkungen für sensible Güter mit doppeltem Verwendungszweck und Technologiegüter, die potenziell für die Kriegsführung von Nutzen sein könnten.
In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass die Liste der gelisteten russischen Organisationen, die eng mit dem militärisch-industriellen Komplex Russlands verbunden sind, signifikant ergänzt wurde, um 168 weitere Organisationen, so dass die Liste nunmehr insgesamt 410 Organisationen umfasst.
Umfassende Bereiche verschiedener Dienstleistungen sind von Verboten umfasst, die Medien- und Werbeindustrie sei hierbei beispielhaft genannt. Die Betätigungsmöglichkeiten für russische Propaganda sind mit der Einbeziehung von vier weiteren Sendern (NTV/NTV Mir, Rossiya 1, REN TV and Pervyi Kanal) in den Regelungsbereich der Sanktionen weiter eingeschränkt worden.
Weitere Transaktionsverbote für russische Banken
Zusätzlich zu den bestehenden Listungen der bedeutendsten Banken sind drei weitere russische Banken von den Sanktionsregelungen erfasst, ein vollständiges Transaktionsverbot besteht für die Russian Regional Development Bank, gelistet sind ferner die Credit Bank of Moscow und die Dalnevostochniy Bank.
Beschränkung des Zugangs zu Drohnentechnik
Eine Besonderheit der Sanktionsregelungen ist in der Ausweitung auf den Handel mit Drittstaaten zu erkennen. Ausgelöst ist dies dadurch, dass nachweislich Drohnen aus iranischer Herstellung aufgefunden wurden, die von Russland im Krieg gegen die Ukraine und die ukrainische Bevölkerung eingesetzt worden waren.
Auswirkungen der Sanktionen auf die Welternährungslage
Mit Blick auf ihre Verantwortlichkeit, die Welternährungslage nicht zu gefährden betont die EU, dass ihre Sanktionen keine Auswirkungen auf Energie-, Agrar- und Lebensmittelausfuhren aus Russland in Drittländer haben.
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