Die Ahlers & Vogel Verwaltungen GbR informiert: Bundesrat stimmt Hinweisgeberschutzgesetz zu
- 31. Mai 2023
- Veröffentlicht durch: Mutke Müller
- Kategorie: Unkategorisiert
Nachdem der Regierungsentwurf für ein Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) im Februar 2023 im Bundesrat scheiterte, hat der Bundesrat nun in der Sitzung am 12.05.2023 dem Gesetz zugestimmt. Damit tritt das Hinweisgeberschutzgesetz in Kürze in Kraft und führt zu Handlungsbedarf in Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern.
Hintergrund des HinSchG
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz wird die Whistleblower-Richtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt. Ziel des Gesetzes ist ein besserer Schutz von Personen, die im Unternehmen begangene Verstöße gegen geltendes Recht melden möchten. Gegenüber den vorherigen Entwürfen enthält das HinSchG einige Änderungen, über die sich der Vermittlungsausschuss kürzlich einigen konnte. So muss nicht mehr zwingend gewährleistet sein, dass Meldungen auch anonym entgegengenommen werden können. Zudem ist der Anwendungsbereich des Gesetzes und auch die zuvor enthaltende Regelung zur Beweislastumkehr geändert worden. Die Höchstgrenze für Verstöße gegen das HinSchG wurde auf 50.000,00 € reduziert. Das Gesetz erlaubt nach wie vor, einen Dritten mit dem Betrieb einer Meldestelle zu beauftragen.
Konsequenzen für Unternehmen
Das HinSchG verpflichtet Unternehmen, eine interne Meldestelle zur Entgegennahme von Hinweisen zu Rechtsverletzungen durch das Unternehmen einzurichten. Diese Pflicht gilt zunächst für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern. Für Unternehmen mit 50 – 249 Mitarbeitern ist eine Übergangsfrist bis zum 17.12.2023 beabsichtigt.
Unterstützung bei der Umsetzung
Um die Verpflichtungen aus dem HinSchG richtlinienkonform umzusetzen, bietet die Ahlers & Vogel Verwaltungen GbR eine auf jede Unternehmens- bzw. Konzerngröße angepasste Gesamtlösung an, die neben der Bereitstellung des Meldekanals auch das Handling der eingegangenen Meldungen umfasst.
Sollten Sie bei der Umsetzung der sich aus dem HinSchG resultierenden Pflichten Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, kontaktieren Sie jederzeit gern:
Ahlers & Vogel Verwaltungen GbR
Contrescarpe 21
28203 Bremen
Tel. +49 (421) 1462195-5
E-Mail: hinweisgeber@av-verwaltungen.de.
Finanzamt Bremen, 60/151/04617
Ansprechpartner in diesem Bereich sind Dirk Schuster und Moritz Naegeler.
Disclaimer: Bei dieser Dienstleistung handelt es sich um ein Angebot der Ahlers & Vogel Verwaltungen GbR und nicht der Ahlers & Vogel Rechtsanwälte PartG mbB.