A&V in Straße und Autobahn: Kalkulation, Mischkalkulation, Spekulation, PreisverlagerungWo sind die Grenzen des Zulässigen?
- 12. September 2022
- Veröffentlicht durch: Marie-Theres Waldleben
- Kategorie: Vergaberecht
Grundsätzlich steht es einem Bieter frei, wie er die Preise für die ausgeschriebenen Leistungen kalkuliert. Allerdings ist auch bei Beschaffungsvorgängen der öffentlichen Hand, also bei Vergabeverfahren, die Freiheit nicht grenzenlos.
Ob ein Bieter bei der Kalkulation seines Angebotes die voraussichtlich anfallenden Kosten vollständig oder nur teilweise erfasst und ob die daraus folgenden Preise sachlich und der Höhe nach zutreffend sind, ist der Kalkulationsfreiheit des Bieters zuzuordnen. Allerdings sind dieser Freiheit aus Gründen der Transparenz und Vergleichbarkeit der Angebote als Ausfluss des Grundsatzes eines fairen Wettbewerbs in den Ausschreibungsunterlagen sowie in den vergaberechtlichen Regelungen Grenzen gesetzt. Diese gilt es für die Wertbarkeit des Angebotes einzuhalten.
Rechtsanwalt Dr. Jan van Dyk geht in seinem Artikel
Kalkulation, Mischkalkulation, Spekulation, Preisverlagerung – Wo sind die Grenzen des Zulässigen?
in der Zeitschrift Straße und Autobahn näher auf die Thematiken ein und weist darauf hin, was zu beachten ist.
Wenn Sie weitere Fragen zum Thema haben, wenden Sie sich gerne an unser Team-Vergaberecht!