Bau-und-Architektenrecht

A&V in Straße und Autobahn: Baugrund – Wer trägt das Risiko?Gilt immer noch der altbekannte Grundsatz: Das Baugrundrisiko trägt der Auftraggeber?

Nahezu bei jeder Baumaßnahme stellt sich die Frage nach den Baugrundverhältnissen. Diese sind im Voraus nicht lückenlos bestimmbar, da eine alle Risiken umfassende Analyse der geologischen Beschaffenheit des Baugrundes nicht möglich ist. Dies führt häufig dazu, dass eine vom Bauvertrag abweichende Bauausführung erforderlich wird, da die Erwartungen der Vertragsparteien an den Baugrund und die letztendlich vorgefundenen Baugrundverhältnisse auseinanderfallen. Meinungsverschiedenheiten der Bauvertragsparteien sind vorprogrammiert.

Rechtsanwalt Volker Römer geht in der Reihe „RECHT“ in dem Artikel

Baugrund – Wer trägt das Risiko, Straße und Autobahn 2022, S. 30-32

den Fragen nach, wer in diesen Fällen die mit der geänderten oder zusätzlichen Leistung verbundenen finanziellen und zeitlichen Folgen trägt. Gilt dabei immer noch der altbekannte Grundsatz: Das Baugrundrisiko trägt der Auftraggeber?

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