Aussenhandelsrecht

A&V in AW-Prax: Incoterms 2020 und Vorsteuerabzug
Welche Rolle spielt die Vereinbarung einer Incoterms-Klausel für den Vorsteuerabzug?

Im Juli 2020 veröffentlichte das BMF eine klarstellende Mitteilung zur Vorsteuerabzugsberechtigung bei der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt):

Grundsätzlich kommt es hier nicht auf den vereinbarten Lieferort der vertraglich geregelten Lieferbedingungen an. Vielmehr gilt für die importierte Ware die umsatzsteuerliche Ortsbestimmung nach § 3 Abs. 6 bis 8 UStG für die Verschaffung der Verfügungsmacht. Dies betrifft auch Reihengeschäfte.

Lesen Sie hier den vollständigen Artikel zu den Incoterms 2020 und zum Vorsteuerabzug aus der AW-Prax.

Incoterms 2020 und Vorsteuerabzug, AW-Prax 2021, S. 45-46

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