Tätigkeitsbereiche

Staatshaftungsrecht

av-watermark

Zentral am Standort Bremen bieten wir für öffentlich-rechtliche Körperschaften, vor allem Städte und Gemeinden, Länder sowie Bundesbehörden, die in aller Regel prozessuale Bearbeitung von Staatshaftungsangelegenheiten an. Wir werden für die Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen gegen den Staat aufgrund von behaupteten  Verstößen gegen Verkehrssicherungspflichten, aber auch aufgrund von Ausgleichsansprüchen aus enteignenden oder enteignungsgleichen Eingriffen beauftragt. Auch im Bereich des Strafrechts, hier bei Ansprüchen aus dem Strafrechtsentschädigungsgesetz oder wegen Folgenbeseitigungsansprüchen aufgrund hoheitlicher Maßnahmen, werden wir tätig. Schließlich helfen wir Bundesländern bei der Auseinandersetzung um Schadensersatzansprüche wegen überlanger gerichtlicher Verfahrensdauern weiter.

Anwältinnen im Gespräch

Durch unseren Spezialisierungsansatz und unsere Ausrichtung als Full-Service-Kanzlei, die auf nahezu allen relevanten Rechtsgebieten mit ausgewiesenen Experten tätig ist, können unsere erfahrenen Prozessanwälte jederzeit auf das benötigte Spezialwissen zurückgreifen und sind daher in der Lage, im Staatshaftungsrecht, dem Haftungsnormen aus vielen unterschiedlichen Rechtsgebieten zugrunde liegen, alle Prozesse mit der jeweils aktuell benötigten Expertise zu führen.

Im Rahmen der Prozessführung arbeiten wir dabei eng mit den Behörden zusammen und bündeln in jeder Lage des Verfahrens die diversen Interessen der beteiligten Rechtsträger und Versicherungen. Mit diesem sowohl interdisziplinären als auch zielorientierten Ansatz, verbunden mit großer Sensibilität in Vertretung der Behörden gegenüber den individuellen Bürgerinteressen aufgrund der persönlichen Integrität unserer Anwälte und deren langjähriger Erfahrung und Expertise, sind wir in der Lage, staatlichen Stellen ein Höchstmaß an zuverlässiger und qualitativ hochwertiger Dienstleistung zu bieten.

Unsere Anwälte in diesem Tätigkeitsbereich