Gewerblicher Rechtsschutz
und Wettbewerbsrecht
Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst die technischen Schutzrechte des Patent- und Gebrauchsmusterrechts sowie die nichttechnischen Schutzrechte des Geschmackmuster-, Kennzeichen- (Schutz von Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und geographischen Herkunftsangaben) und Sortenschutzrechts. Alle diese Schutzrechte bezwecken den Schutz geistiger Leistungen bzw. Leistungsergebnisse gegen eine Benutzung durch Dritte. Aus diesem Grunde wird auch das eigentlich nicht gewerbliche Schutzrecht des Urheberrechtes zu diesem Bereich gezählt. Der Schutz von Marken, Patenten, Gebrauchsmustern und des Urheberrechtes bieten ihrem Inhaber eine Monopolposition. Daher ist die Beratung zur Erlangung dieses Schutzes wie auch die Interessenwahrnehmung bei Unterlassungsbegehren von Inhabern oder vermeintlichen Inhabern von wesentlicher Bedeutung für die Tätigkeit in einem bestimmten Markt. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten sowohl im Zusammenhang mit der Erlangung des Schutzes durch Anmeldung dieser Rechte in Deutschland, Europa oder international als auch bei der Verteidigung vor derartigen Schutzrechten.
Der Begriff des Wettbewerbsrechts umfasst das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellrecht).
Das Recht des unlauteren Wettbewerbs wird im Wesentlichen über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und seine Nebengesetze geregelt. Der unlautere Wettbewerb wird nicht zuletzt durch die vereinfachten Recherchemöglichkeiten über das Internet verschärft verfolgt und ist trotz der partiellen Liberalisierung des UWG mit wirtschaftlich zum Teil drakonischen Sanktionen bis hin zur Ertragsabschöpfung belegt. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, vorab zu klären, ob beabsichtigte geschäftliche Aktivitäten unlauterer Wettbewerb sind oder nicht. Da die relativ allgemein gehaltenen Tatbestände des UWG im Ergebnis durch die Bildung von Fallgruppen durch die Rechtsprechung ausgefüllt werden, setzt die sachgerechte Beratung stete Praxis auf diesem Gebiet voraus. Über diese umfassende Erfahrung verfügen wir.
Kartellrechtliche Probleme stellen sich nicht alleine im Falle von Preisabsprachen, sondern oftmals auch im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen oder aber Fusionen. Auch in diesem Bereich muss die deutsche wie auch die europäische Rechtsprechung laufend verfolgt werden, damit der jeweilige Sachverhalt richtig beurteilt werden kann.